Brief aus dem Rathaus

Unterschrift

Auch private Bau- und Sanierungsmaßnahmen in den Dörfern können gefördert werden

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Dorferneuerung gewinnt in der Verbandsgemeinde Emmelshausen zunehmend an Bedeutung. In den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Emmelshausen liegen entsprechende Dorferneuerungskonzepte vor. In diesen Konzepten werden verschiedene Aspekte der Dorfstruktur, wie die Bevölkerungsentwicklung, Siedlungsentwicklung und Versorgung mit öffentlichen und privaten Einrichtungen , analysiert und aufgezeigt. Überdies stellen die Konzepte eine Fördervoraussetzung für das Dorferneuerungsprogramm des Landes dar.

Das vorrangige Ziel der Dorferneuerung ist es, die Attraktivität und Lebensqualität der Dörfer zu erhalten und ihre Funktionsfähigkeit zu sichern. Dabei steht vor allem das dörfliche Gemeinschaftsleben im Vordergrund. Seit Auflegung der ersten Dorferneuerungskonzepte im Jahre 1986 wurde in der Verbandsgemeinde Emmelshausen ein Investitionsvolumen von über 48 Millionen Euro ausgelöst, von dem nicht zuletzt auch die heimische Wirtschaft profitiert.

Doch auch private Dorferneuerungsmaßnahmen können bezuschusst werden. Dem Rhein-Hunsrück-Kreis werden vom Land Rheinland-Pfalz entsprechende Fördergelder zugeteilt. Mit diesem Geld sollen Maßnahmen von Privatpersonen unterstützt werden, die zur Stärkung ihrer Dörfer als Wohn- und Erwerbsräume beitragen. Hierbei werden Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden gefördert, wenn es sich um Bauten handelt, die vor 1951 errichtet worden sind.

Fördervoraussetzung:


Voraussetzung für den Erhalt eines Zuschusses ist, dass Privatpersonen ein Vorhaben in einer Gemeinde planen, die bereits über ein abgestimmtes Dorferneuerungskonzept verfügt. Letzteres ist bei den Ortsgemeinden unserer Verbandsgemeinde der Fall.

Mögliche Fördervorhaben:

  • Aus-, Um- oder Anbau ortsbildprägender Gebäude mit Hof- und Grünflächen
  • Erhaltung und Gestaltung sowie bauliche Anpassung von Gebäuden von landwirtschaftlichen Betrieben mit ortsbildprägendem Charakter
  • Bauliche Maßnahmen zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen

Keine Förderung im Rahmen der privaten Dorferneuerung:

  • Schönheitsreparaturen, Bauunterhaltung
  • Vorhaben in Neubaugebieten
  • Bauvorhaben unter 7.500 Euro Gesamtkosten
  • bereits begonnene Vorhaben
  • nicht zuwendungsfähig: Ausstattung

Höhe der Landesförderung:
Die Zuwendung je Einzelvorhaben beträgt bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 20.452 Euro.

Verfahren der Landesförderung:

Anträge auf Förderung von privaten Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Sinne der Dorferneuerung können über die Verbandsgemeindeverwaltung Emmelshausen an die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises gerichtet werden. Weitere Auskünfte über die Fördervoraussetzungen erteilt Ihnen das Bauamt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Emmelshausen, Frau Nicole Wagner, Zimmer 215, Telefon: 06747/121-36, oder Herr Armin Schwarzfischer bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, Telefon: 06761/82853. Ich weise vorsorglich nochmals darauf hin, dass mit der zu fördernden Maßnahme erst nach Bewilligung der Fördermittel begonnen werden darf.

Sonstige Förderprogramme im Rahmen der Altbausanierung:

Neben der angesprochenen Förderung durch das Dorferneuerungsprogramm gibt es zahlreiche zum Teil sich ergänzende Förderprogramme von Land, Bund und EU. Um sich in dem "Förderdschungel" zurecht zu finden, hält die Verbandsgemeinde Emmelshausen ein Merkblatt mit umfangreichen Informationen zu Ansprechpartnern, Internetadressen und Hotlines bereit. Zu finden ist das Merkblatt auf unserer Homepage unter www.emmelshausen.de, Button "Rathaus", Rubrik "Bürgerinformationssystem", Suchbegriff "Förderprogramme". Das Merkblatt und umfassendes Prospektmaterial halten wir auch auf den Infoständen vor Zimmer 208 in der Verbandsgemeindeverwaltung für Sie bereit. Außerdem können diese kostenlos bei Herrn Christopher Beres angefordert werden, Tel. 06747/121-33, .

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Unkel, Bürgermeister