Ortsgemeinde Bickenbach | 23.03.2022 |
Sitzungsniederschrift
| Gremium: | Gemeinderat |
| Datum: | 23.03.2022 |
| Ort: | Bickenbach, Kläsersch Saal, Hauptstraße 16a |
| Öffentlichkeit: | öffentlich nichtöffentlich |
| Einladung vom: | 11.03.2022 |
| Sitzungsbeginn: | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 22:15 Uhr |
Anwesend:
| Funktion | Vorname | Name | anwesend ja / nein: | Bemerkung: |
| Vorsitzender: | Marco | Mohr | ja | | |
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| Ratsmitglieder: | Rudolf | Birkenheier | ja | | |
| Wolfgang | Zimmer | ja | | |
| Harald | Bär | | nein | entschuldigt |
| Klaus | Lubischer | ja | | |
| Achim | Krautkremer | ja | | |
| Reinhold | Maué | ja | | |
| Mike | Nagelschmidt | ja | | |
| Jörg | Winkel | ja | | |
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| Sonstige: | Steglich | Holger | ja | | zu TOP 6.3 |
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Der Ortsbürgermeister begrüßt die anwesende Öffentlichkeit und stellt sodann fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht und somit ordnungsgemäß eingeladen worden ist. Dem wird nicht widersprochen.
Der Ortsgemeinderat ist beschlussfähig.
Vor Eintritt in die Tagesordnung verständigt sich der Gemeinderat einstimmig auf die Absetzung des Tagesordnungspunktes 7 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
Somit ergibt sich folgende
TAGESORDNUNG
Öffentlicher Sitzungsteil
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Straßenbeleuchtung in der Ortsgemeinde Bickenbach a) Anpassung der Wartungsverträge b) Umstellung auf LED |
| 3. | Vergabe von Arbeiten an der Straßenbeleuchtung in der Schulstraße |
| 4. | Energiesparrichtlinie der Ortsgemeinde Bickenbach a) Erlass der Energiesparrichtlinie b) Festsetzung des maximalen Jahresförderbetrages |
| 5. | Erweiterungsbau der Kita Lingerhahn - Entsendung eines Vertreters in die Projektlenkungsgruppe |
| 6. | Mitteilungen und Anfragen |
Nichtöffentlicher Sitzungsteil
| 7. | Veräußerung des Gemeindehauses in der Hauptstraße |
| 8. | Mitteilungen und Anfragen |
Öffentlicher Teil
TOP 1 öGRS Bickenbach 23.03.2022 | Einwohnerfragestunde |
Der Ortsbürgermeister begrüßt die anwesende Öffentlichkeit.
Es werden keine Fragen formuliert, die der weiteren Bearbeitung durch die Verwaltung oder Beratung durch den Gemeinderat bedarf.
TOP 2 öGRS Bickenbach 23.03.2022 | Straßenbeleuchtung in der Ortsgemeinde Bickenbach a) Anpassung der Wartungsverträge b) Umstellung auf LED |
Beschlussvorlage:
Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Fachbereich 3, 21/Bic/0010
Sachverhalt:
Anpassung der Wartungsverträge
Die Straßenbeleuchtung in der Ortsgemeinde Bickenbach wird durch den aktuellen gültigen Wartungsvertrag unterhalten. Um eine einheitliche Laufzeit aller Wartungsverträge innerhalb der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein herbeizuführen, ist zu empfehlen, die Verträge dahingehend anzupassen. In Zusammenarbeit mit der Westenergie AG, Herr Joachim Busch, schlagen wir deshalb vor, alle Wartungsverträge der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein bis zum 30.06.2024 zu verlängern, um danach eine Bündelausschreibung herbeizuführen.
Umstellung auf LED
Innerhalb der Ortsgemeinde Bickenbach sind bereits 13 Leuchten von insgesamt 84 Leuchten auf LED umgestellt. Um auch hier eine einheitliche und auf Dauer kostengünstigere Beleuchtung zu gewährleisten wird empfohlen, die gesamte Straßenbeleuchtung auf LED umzustellen. Es sind mithin noch ca. 71 Leuchten umzustellen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein beabsichtigt, eine Bündelausschreibung für alle teilnehmenden Gemeinden und Städte vorzunehmen. Bei einer solchen Bündelausschreibung werden deutlich günstiger Konditionen als bei Einzelausschreibungen für jede Gemeinde/Stadt erwartet. Erfahrungen aus anderen Verbandsgemeinden haben gezeigt, dass die Preise um bis zu 30 % niedriger sind. Pro Leuchte erwarten wir hierbei Kosten von ca. 350,00 EUR. In Ihrer Gemeinde würde dies Gesamtkosten von ca. 24.850,00 EUR bedeuten.
Das Thema der Beitragsfähigkeit dieser Maßnahme und damit einhergehend die Erhebung von Ausbaubeiträgen muss letztlich in jedem Einzelfall betrachtet und gemeinsam mit dem Fachbereich 4 der Verbandsgemeindeverwaltung geprüft und festgelegt werden. Wir beabsichtigen, für die gemeinschaftliche Umrüstungsmaßnahme auch gemeinsam Bundes- und evtl. Landeszuschüsse zu beantragen. Je nach Konstellation und Energieeinsparpotential sind hier Zuschüsse in einer Größenordnung von 20 – 40 % zu erwarten. Je nachdem, ob und in welcher Höhe Zuschüsse fließen und wie hoch das Energieeinsparpotential ist, beträgt die finanzielle Amortisationszeit nur wenige Jahre (tlw. nur rd. 3 Jahre) und das CO²-Einsparpotential ist enorm.
Die LED-Umrüstung ist mithin sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll!
Die Arbeiten zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung müssen nach dem geltenden Vergaberecht öffentlich ausgeschrieben werden. Daher ist eine verbindliche Erklärung jeder Gemeinde/Stadt über die Ausschreibungsteilnahme erforderlich. Die Umsetzung der Umrüstungsmaßnahme mit Planung und Zuschussbeantragung ist für 2022 geplant. Bei einer Ausschreibungsteilnahme müssten im Haushaltsplan entsprechende Mittel veranschlagt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Ca. 24.850,00 EUR
Beschluss:
a) Der Ortsgemeinderat Bickenbach beschließt, den bestehenden Wartungsvertrag mit der Westenergie AG bis 30.06.2024 zu verlängern.
Der Ortsgemeinderat Bickenbach beschließt, an der von der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein initiierten Bündelausschreibung für die LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung teilzunehmen und nach entsprechender Ausschreibung an den mindestfordernden Bieter zu vergeben.
Der Ortsgemeinderat stimmt den außerplanmäßigen Aufwendungen/Ausgaben in Höhe von ca. 24.850,00 EUR, gemäß § 100 GemO, zu. Die Finanzierung erfolgt aus den liquiden Mitteln.
Abstimmungsergebnis:
Zu a) Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig (8 Ja-Stimmen).
Zu b) Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig (8 Ja-Stimmen).
TOP 3 öGRS Bickenbach 23.03.2022 | Vergabe von Arbeiten an der Straßenbeleuchtung in der Schulstraße |
Beschlussvorlage:
Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Fachbereich 3, 22/Bic/0003
Beratungsdetails:
Die Trafostation der Westenergie auf dem Anwesen Schulstraße 1 wurde im Laufe des Jahres 2021 zurückgebaut und in Schulstraße/Ecke Hauptstraße als Ortsnetzstation (ONST) neu errichtet. Dadurch ist die Stromversorgung der Straßenbeleuchtung für die Schulstraße weggefallen und muss infolgedessen neu gebaut werden. Dazu soll ein Beleuchtungskabel von der neuen ONST bis zur ersten Straßenlampe Schulstraße 1 (Leuchten-Nr. 010) verlegt werden.
Die Fa. Westenergie hat mit Datum vom 15.02.2022 ein Angebot für diese Leistung in Höhe von 10.397,65 EUR unterbreitet. Die Firma Westnetz hat ihre Arbeiten noch nicht abgeschlossen. Um die Synergieeffekte (z.B. Baustelleneinrichtung) mit der Maßnahme der Westenergie zu nutzen, wurde lediglich ein Angebot der Firma Westnetz angefordert. Die Einheitspreise liegen, zu den in letzter Zeit submittierten Maßnahmen, im mittleren bis höheren Bereich.
Im Zuge der Vorbereitung der Maßnahme wurde eine Alternative betrachtet, in der die bestehende Beleuchtung der Bergstraße umgerüstet werden müsste, um die Beleuchtung der Schulstraße zu übernehmen.
Das Angebot der Fa. Westenergie für diese Umrüstung beläuft sich auf 3.251,15 EUR. Hinzu kommen jedoch Leistungen und Kosten, die nicht Bestandteil des Angebotes sind. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die „Sowieso-Kosten“ für einen späteren Ausbau der Straßenbeleuchtung der Schulstraße, Kostennachteile bei einer vorzeitigen Umrüstung der Lampen der Bergstraße auf LED-Technik und den erforderlichen Rückbau der Lampen in der Schulstraße. Die genaue Bewertung dieser Variante kommt auf Gesamtkosten in Höhe von ca. 13.700,00 EUR.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 11.000,00 EUR
Veranschlagung im Haushalt:
Da keine Mittel im Haushalt vorhanden sind, muss eine außerplanmäßige Ausgabe erfolgen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt, den Auftrag für die Herstellung des Anschlusses der Straßenbeleuchtung der Schulstraße an die neu errichtete Trafostation an die Fa. Westenergie AG, Hauptstraße 189 in 55743 Idar-Oberstein in Höhe von 10.397,65 € zu vergeben.
Der Ortsgemeinderat stimmt den außerplanmäßigen Aufwendungen/Ausgaben in Höhe von ca. 11.000,00 EUR, gemäß § 100 GemO, zu. Die Finanzierung erfolgt aus den liquiden Mitteln.
Abstimmungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig (8 Ja-Stimmen).
TOP 4 öGRS Bickenbach 23.03.2022 | Energiesparrichtlinie der OG Bickenbach a) Erlass der Energiesparrichtlinie b) Festsetzung des maximalen jährlichen Fördervolumens |
Beschlussvorlage:
Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Fachbereich 4, 22/Bic/0004
Beratungsdetails:
Die Ortsgemeinde Bickenbach beabsichtigt die Verabschiedung der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Energiesparrichtlinie mit dem Ziel, den Energieverbrauch in der Ortsgemeinde zu senken. Es sollen die in § 2 der Energiesparrichtlinie genannten energetischen Maßnahmen an Gebäuden und in Wohnungen gefördert werden. Hierfür ist ein maximales jährliches Fördervolumen von 12.500 € vorgesehen. Weitere Auskünfte zu der Energiesparrichtlinie wird der Ortsbürgermeister im Rahmen der Sitzung erteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die jährlichen Kosten von maximal 12.500 € sollen aus Teilen der Pachteinnahmen der Windenergieanlagen auf gemeindeeigenen Flächen finanziert werden.
Veranschlagung im Haushalt:
Im Haushaltsplan 2022 sind für die Umsetzung der Energiesparrichtlinie keine Mittel vorgesehen, sodass der Gemeinderat den außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 100 GemO zustimmen muss. Ab dem Haushaltsjahr 2023 werden die Mittel bei Produkt 5113 „Dorferneuerung, Städtebauförderung“ und dem Aufwandskonto 541900 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige) etatisiert.
Beratung:
Der Gemeinderat äußert Bedenken gegen die vorgesehene Deckelung des Fördervolumens. Es wird angeregt, die Entscheidung zu vertagen und sich vor einem Beschluss die Erfahrungen einer der Gemeinden vortragen zu lassen, die schon länger über eine solche Energiesparrichtlinien verfügt.
Beschluss:
Die Entscheidung wird vertagt.
TOP 5 öGRS Bickenbach 23.03.2022 | Projektlenkungsausschuss Erweiterung Kita Lingerhahn |
Beschlussvorlage:
Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Fachbereich 2, 22/Bic/0007
Sachverhalt:
Der § 4 der "Zweckvereinbarung über die Nutzung der Kita in Lingerhahn" legt die finanzielle Beteiligung der Gemeinden Bickenbach, Hausbay, Maisborn und Lingerhahn für die Erweiterung der Kita um eine dritte Gruppe in 2022/2023 fest.
Die Ortsgemeinden gründen dafür einen Projektlenkungsausschuss. Der Ausschuss entscheidet über alle projektbezogenen fachlichen Themen, er ist insbesondere Ansprechpartner für die Projektbeteiligten der Verbandsgemeindeverwaltung, für den beauftragten Architekten und alle weiteren Fachplaner und beauftragten Unternehmen.
Die Mitglieder des Lenkungsausschusses kommunizieren den Baufortschritt und die Kostenentwicklung in Richtung ihrer Gemeinden. Sie entscheiden ad hoc über notwendige Anpassungen der Planung und Ausführung. Darüber hinaus sorgt der Ausschuss für die notwendigen Entscheidungen und damit für einen zügigen Ablauf des Projektes. Der Ausschuss entscheidet einvernehmlich. Notwendige Entscheidungen werden durch die Bauoberleitung und die Verwaltung protokolliert. Die Ortsgemeinden entsenden jeweils eine kundige Person in den Ausschuss.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Bickenbach stimmt der Bildung eines Projektlenkungsausschusses zum Zwecke der Steuerung der Erweiterungsmaßnahme der Kita Lingerhahn zu und entsendet eine kundige Person. Die dort einvernehmlich zu fassenden Beschlüsse sind für die Ortsgemeinde bindend. Die Ortsgemeinde Bickenbach entsendet den Ortsbürgermeister Marco Mohr in den Projektlenkungsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig (8 Ja-Stimmen).
TOP 6 öGRS Bickenbach 23.03.2022 | Mitteilungen und Anregungen |
TOP 6.1 Einnahmen der Windkraft und Abgabe in den Solidarpakt
In 2021 erzielte die Ortsgemeinde Erträge durch die Windkraft in Höhe von 190.829,80 € aus den Anlagen 1 – 7 und 9. Davon entfallen auf die Wegenutzung 10.500 € und die ertragsabhängigen Erlöse belaufen sich auf 3.429,80 €. Die Erträge aus der Anlage Bickenbach 11 belaufen sich auf 51.310,61 €. Darin enthalten sind 1.000 € für die Wegenutzung. In den Solidarpakt Wind werden im Saldo 28.043,47 € gezahlt. Somit ergibt sich ein Ertrag von 214.096,94 €.
TOP 6.2 Breitbandausbauprogramm der Westenergie AG
Durch die Fa. Westenergie wurde die OG über die Möglichkeit eines kostenlosen Glasfaseranschlusses im Zuge der Nachverdichtungskampagne für 65 Haushalte informiert. Das Informationsschreiben liegt der Niederschrift bei.
TOP 6.3 Zwischenbericht Dorfautoprojekt
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Ortsbürgermeister den Kümmerer des Projektes Holger Steglich und bedankt sich bei ihm und bei den beiden anderen Kümmerern Beate Hoffmann und Reinhold Maué. Sodann übergibt er Herrn Steglich das Wort. Dieser gibt anhand einer Präsentation einen Überblick über die Nutzung und Auslastung des Elektro-Dorfautos. Die Präsentation ist Bestandteil der Niederschrift.
TOP 6.4 Streitverkündung des Landes RLP gegenüber den kommunalen Waldbesitzern
Das Land Rheinland-Pfalz wird aktuell von der ASG 3 (Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Rheinland-Pfalz GmbH) vor dem Landgericht Mainz wegen angeblich zu hohen Preisen für Rundholz auf Kartellschadensersatz verklagt.
Die ASG 3 wurde eigens für diesen Zweck vom Prozessfinanzierer Burford Capital gegründet und bündelt die angeblichen Ansprüche von 18 Sägewerken (von denen nur 5 in Rheinland-Pfalz liegen) in eigener Sache.
Die Klage selbst hat die ASG 3 zwar direkt an das Land Rheinland-Pfalz (als dem wohl vermögendsten „Kartellanten“) gerichtet. Grundsätzlich haften für Schäden, die aufgrund eines (angeblichen) Kartellverstoßes entstehen, aber alle angeblichen Kartellanten gemeinsam als so genannte Gesamtschuldner. Für das Land besteht bei einem Kartellschadensersatzprozess die Möglichkeit, gegenüber den anderen Kartellanten (private und kommunale Waldbesitzer) den Streit zu verkünden.
Von dieser Möglichkeit wird das Land Rheinland-Pfalz rein vorsorglich Gebrauch machen und neben den über 1.000 kommunalen und privaten Waldbesitzern auch der OG Bickenbach, vertreten durch die VG Hunsrück-Mittelrhein, den Streit verkünden.
Sollte nach Beendigung des gerichtlichen Verfahrens das Land Rheinland-Pfalz zu Schadensersatzzahlungen verurteilt werden, könnte diese Forderung auf alle Beteiligten (Land, private und kommunale Waldbesitzer), also auch auf die OG Bickenbach, aufgeteilt werden. Zur Begründung der Streitverkündung gibt das Land an, dass sie „aus haushaltsrechtlichen Gründen verpflichtet sind, das Instrument der Streitverkündung einzusetzen und einen Teil der Waldbesitzenden, die über das Land in der Vergangenheit ihr Rundholz vermarktet haben, den „Streit zu verkünden“.“ (Anlage 1 Schreiben des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität).
Mit der Streitverkündung besteht die Möglichkeit, dem Prozess beizutreten und ihn mitzugestalten. Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz (GStB) hat seinen Mitgliedern bereits mitgeteilt, dass derzeit keine Eile geboten ist, dem Streit beizutreten. Auch hat der GStB bereits anwaltliche Beratung in Anspruch genommen und wird zu gegebener Zeit Empfehlungen gegenüber seinen Mitgliedern aussprechen. Der Vorlage ist das Schreiben des GStB beigelegt.
Derzeit ist laut Schreiben der VG nichts zu veranlassen.
Anlagen:
Anlage 1: Schreiben der VG an die Ortsgemeinde Bickenbach
Anlage 2: Schreiben des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Anlage 2: Schreiben Gemeinde- und Städtebund Reinland-Pfalz
TOP 6.5 Aufstellung eines Dorfautomaten
Gemäß den Unterlagen schlägt der OBm dem Rat die Aufstellung eines Dorfautomaten der Fa. Frühstücksbringer Automatenservice vor. Er berichtet darüber, dass die OG Beltheim ebenfalls in Verhandlungen mit dem Unternehmen steht. Eine Kontaktaufnahme mit der Fa. Braun aus Buch führte nicht zum Ziel. Für die Fa. Braun ist Bickenbach zu weit weg. Ebenso kann sich die Familie Roos aus Maisborn derzeit kein Engagement in Bickenbach vorstellen. Der Rat spricht sich für die Aufstellung eines solchen Automaten aus. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, alle weiteren Schritte zu veranlassen.
TOP 6.6 Beschaffung eines Druckers für die Gemeinde
Der Ortsbürgermeister regt an, einen Drucker / Scanner und Kopierer zu beschaffen. Die Kosten schätzt er mit ca. 300 € ab. Der Rat stimmt der Beschaffung zu.
TOP 6.7 Jubiläen 2022
Der Ortsbürgermeister informiert den Rat darüber, dass im Jahr 2022 einige Jubiläen anstehen. Im Einzelnen handelt es sich um:
875 Jahre erste urkundliche Erwähnung im Jahre 1147.
250 Jahre neue Pfarrkirche in Bickenbach 1772
40 Jahre Kirchweihe 1982
Besondere Feierlichkeiten sind derzeit nicht geplant. Auf die ersten beiden Jubiläen soll auf den Ortseingangsschildern hingewiesen werden.
TOP 6.8 Einweihung XXL- Bank und Wanderweg
Als Einweihungsdatum wird der 29.05.2022 festgelegt. Als Kümmerer bieten sich Wolfgang Zimmer (Bewirtung in Zusammenarbeit mit der Jugend Bickenbach) und Klaus Lubischer (Organisation Bierstand und Stromversorgung) an. Die Veranstaltung soll in unmittelbarer Nähre zur XXL-Bank stattfinden. Der Ortsbürgermeister kümmert sich um die Absprache mit der Familie Pies. Achim Krautkremer kümmert sich um die Vorbereitung der Einladung der Sponsoren.
TOP 6.9 Kartoffelacker 2022
Der Ortsbürgermeister gibt bekannt, dass die Setzkartoffeln gekauft sind und der Acker entsprechend bearbeitet werden muss. Als Kümmerer übernimmt Wolfgang Zimmer die Organisation.
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